Abo Beschwerde gegen Gemeindeamt Nach Tod des Vaters in Thailand verliert ein Zürcher plötzlich seinen Namen
Ein Eintrag aus dem Jahr 1979 zwingt die Familie eines Toten zur Namensänderung. Selbst die zuständige Behörde nennt das Ergebnis «stossend».
Eine Einbürgerung in Thailand vor fast 50 Jahren führt dazu, dass ein Zürcher heute seinen Nachnamen ändern soll.
Foto: Panthermedia (Imago)
Mit einem solchen Brief hatte ein Mann aus dem Kanton Zürich wohl kaum gerechnet. Ein Jahr nach dem Tod seines Vaters erhält er ein Schreiben vom kantonalen Gemeindeamt. Darin steht, dass sein Nachname, den er jahrzehntelang ohne Probleme getragen hat, geändert werden müsse. Dasselbe gelte für seinen Sohn.